Kletterbedingungen
Kletterbedingungen AvaTarZ
- Jeder Teilnehmer hat diese Kletterbedingungen vor dem Betreten des Kletterwaldes zur Kenntnis zu nehmen. Der Teilnehmer/Betreuer/Organisator bestätigt mittels Unterschrift oder Bestätigungsmail, dass er die Kletterbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. Betreuer/Organisatoren vor dem Betreten des Kletterwaldes diese Bedingungen lesen und mit den Minderjährigen besprechen. Mit dieser Unterschrift bestätigt der Erziehungsberechtigte bzw. Betreuer/Organisator, dass die Kletterbedingungen gelesen und verstanden wurden und die teilnehmenden Minderjährigen darüber informiert wurden.
- Die Nutzung und das Betreten des Kletterparks erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Zur Haftung von AvaTarZ siehe Ziffer 15.
- Der Kletterpark ist für alle Besucher ab 6 Jahren geöffnet. Kinder im Alter von 6 – 9 Jahren erklimmen den Tiefparcours. Ab einem Alter von 10 Jahren und mindestens 1,30 Meter kann man im Höhenparcours frei klettern.
- Wenn Kinder im Alter von 9 Jahren den Höhenparcours erklimmen möchten, müssen sie unter Aufsicht eines Erwachsenen klettern. Pro Erwachsenem dürfen 3 Kinder klettern. Das Besteigen des Höhenparcours ist Kindern ab 9 Jahren gestattet, sofern Erwachsene mitklettern und sie mindestens 1,30 Meter groß sind. Zu jeder Zeit muss 1 Kind vor und 1 Kind hinter dem Erwachsenen klettern. So kann der Erwachsene den Kindern an wichtigen Stellen behilflich sein.
- Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Betäubungsmitteln, die die Teilnahme gefährden könnten, ist der Zutritt zum Kletterwald nicht gestattet. Personen, die an einer Krankheit oder psychischen Störung leiden, die ihre eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer teilnehmender Personen gefährden könnte, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die maximale Kletterzeit beträgt 2½ Stunden inklusive Einweisung. Nach 2½ Stunden Kletterzeit muss die Ausrüstung zurückgegeben werden. Bei unvollständiger Rücksendung von Material werden die Materialkosten in Rechnung gestellt.
- Beim Betreten des Kletterparks dürfen keine Gegenstände wie Schmuck (Ohrringe, Halsketten, Armbänder etc.), Mobiltelefone, Kameras oder Ähnliches mitgenommen werden, die eine Gefahr für Teilnehmer oder andere Personen darstellen könnten. Langes Haar sollte mit einem Gummiband zusammengebunden werden. Das Tragen von festem Schuhwerk ist erforderlich.
- Ein Klettergurt muss vor dem Rauchen immer abgenommen werden. Ein Brandschaden an der Kletterausrüstung führt dazu, dass wir das Material nicht mehr verwenden dürfen. In diesem Fall werden die Kosten vom Täter erstattet.
- Das Klettern mit eigener Ausrüstung ist nicht gestattet. Die von AvaTarZ zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Gurt, Smart Belay und Trac) muss vom Personal gemäß den Anweisungen verwendet werden. Die Ausrüstung darf nicht an andere weitergegeben und während des Besuchs im Kletterpark ohne Genehmigung des Personals nicht abgenommen werden.
- Bevor die Teilnehmer mit dem Klettern beginnen, müssen sie einer gemeinsamen Einweisung durch einen AvaTarZ-Lehrer folgen. Anweisungen und Anordnungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Verstößen oder Fehlverhalten im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen des Personals übernimmt AvaTarZ keine Haftung für etwaige (Personen-)Schäden.
- Die Benutzung des Trac muss genau nach den Anweisungen des Personals erfolgen. Im Zweifelsfall sollte immer um Hilfe gebeten werden.
- Auf den Bahnsteigen sind maximal 2 Teilnehmer erlaubt. Die Anzahl der Personen auf einem Hindernis kann variieren und wird am Anfang des Hindernisses angezeigt. Auf den Seilrutschen ist jeweils maximal eine Person erlaubt, Sie müssen jedoch warten, bis die Person vor Ihnen auf dem Plateau ist.
- Die Kletterwaldverwaltung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, den Zutritt zum Park zu verweigern. Die Leitung behält sich außerdem das Recht vor, den Kletterpark zu schließen, wenn Situationen eintreten, in denen die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. In solchen Fällen obliegt es der Geschäftsführung zu prüfen, ob ein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgelder besteht. Bricht ein Teilnehmer seinen Besuch vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgelder.
- Die Kletterwaldverwaltung behält sich das Recht vor, die Teilnahme abzulehnen, wenn ein körperlicher oder geistiger Zustand eines Teilnehmers vorliegt, der eine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen könnte. Konkrete Beispiele hierfür sind: Hitzschlag, Ohnmachtsanfälligkeit oder plötzliche Übelkeit. Andere Situationen liegen im Ermessen des Ausbilders.
- AvaTarZ übernimmt eine Haftung nur im Falle von Fahrlässigkeit seitens der Organisation.
- AvaTarZ behält sich das Recht vor, sämtliche Foto- und Filmaufnahmen zu Informations- und/oder Werbezwecken zu nutzen. Sollte ein/e Teilnehmer/in damit nicht einverstanden sein, muss er/sie dies bei der Anmeldung angeben.
- Die Verwendung persönlicher Foto-, Film- und Webcamaufnahmen von AvaTarZ zu Werbezwecken ist untersagt. Bei Missbrauch behält sich AvaTarZ die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
- Die Teilnehmer erklären hiermit:
– Die Schwierigkeiten und Risiken der Tätigkeit(en), auf die sich diese Vereinbarung bezieht, zur Kenntnis genommen zu haben.
– Dem Veranstalter alle medizinischen und/oder konditionellen Einzelheiten zu seiner Person und/oder denjenigen, für die diese Vereinbarung gilt, schriftlich mitzuteilen.
– Im Hinblick auf Gesundheit und Fitness glauben Sie, dass Sie an der/den Aktivität(en), auf die sich diese Vereinbarung bezieht, teilnehmen können, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.
- AvaTarZ arbeitet nach diesen Kletterbedingungen. Mit der Buchung einer Aktivität erklären Sie, dass Sie die Bedingungen gelesen haben und ihnen zustimmen. Die Kletterbedingungen sind an der AvaTarZ-Kasse erhältlich und Teil des Teilnahmekriterien und Regeln